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Klasse A1 Das gilt ab dem 19.01.2013 * Dreirädrige Kfz bis maximal 15 kW Leistung * Keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit * Nach zweijährigem Besitz von A1 muss beim Aufstieg auf die Klasse A2 keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung mehr absolviert werden. Verkürzte paktische Prüfung (40 Min.). Leichtkrafträder bis max. 125 ccm Hubraum, und max. 11kW Leistung. Vorraussetzungen: Alter ab 16 Jahre Prüfungen: Theoretische und Praktische Prüfung. Theoretischer Grundunterricht: 12 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden Überlandfahrten: 5 Doppelstunden Autobahnfahrten: 4 Doppelstunden Dunkelheitsfahrten: 3 Doppelstunden Sonstiges: Wer seinen Führerschein „Klasse 3“ vor dem 01.04.1980 bestanden hat, der darf Motorräder mit bis zu 125 ccm führen. |
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