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Klasse A2 Das gilt ab dem 19.01.2013 * Krafträder mit einer Leistung von maximal 35 kW * Keine Theorieausbildung und keine Theorieprüfung mehr nach zweijährigem Besitz von A1 oder wenn bis zum 31.03.1980 die Klasse 3 erteilt wurde * Aber: verkürzte praktische Prüfung (40 Min.). Krafträder (auch mit Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mit mehr als 45 km/h. Die Motorleistung ist begrenzt auf 25 kW (34 PS). Pro Kilogramm Leergewicht darf die Motorleistung nicht mehr als 0,16 kW betragen. Vorraussetzungen: Alter ab 18 Jahren. Prüfungen: Theoretische und Praktische Prüfung. Theoretischer Grundunterricht: 12 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden Bei Vorbesitz einer Führerscheinklasse 1A weniger als 2 Jahre: Am Theorieunterricht teilnehmen, Überlandfahrten: 3 Doppelstunden Autobahnfahrten: 2 Doppelstunden Dunkelheitsfahrten: 1 Doppelstunden Theorethische Prüfung und praktische Prüfung absolvieren. Sonstiges: Wer seinen Führerschein „Klasse 3“ vor dem 01.04.1980 bestanden hat, der darf Motorräder mit bis zu 125 ccm führen. |
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