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Klasse A Das gilt ab dem 19.01.2013 * Krafträder ohne Leistungs-oder Hubraumbeschränkung * Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW Leistung Mindestalter * 24 Jahre (Direkteinstieg) * 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz von A2 * 21 Jahre bei dreirädrigen Kfz mit mehr als 15 kW Leistung Alle Krafträder (auch Beiwagen) mit mehr als 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h. Entspricht der alten Klasse 1. Vorraussetzungen: Alter ab 24 Jahren. Prüfungen: Theoretische und Praktische Prüfung. Theoretischer Grundunterricht: 12 Doppelstunden Klassenspezifischer Unterricht: 4 Doppelstunden Bei Vorbesitz Führerscheinklasse A2 weniger als 2 Jahre: Muss an Theorieunterricht teilnehmen. Überlandfahrten: 3 Doppelstunden Autobahnfahrten: 2 Doppelstunden Dunkelheitsfahrten: 1 Doppelstunden Bei Vorbesitz Führerscheinklasse A2 mehr als 2 Jahre: Anzahl der Fahrstunden nicht festgelegt keine Theorie aber verkürzte praktische Prüfung (40 Min.) Sonstiges: Wer seinen Führerschein „Klasse 3“ vor dem 01.04.1980 bestanden hat, der darf Motorräder mit bis zu 125 ccm führen. |
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